2G-Regelung in der Halle ab dem 15.11.21

Für den Sport in Sporthallen gilt die 2G-Regelung.
Die Teilnahme an Training oder Wettkampf in Hallen ist also nur für Personen erlaubt, die unter die 2G-Regelung fallen.

Das bedeutet, dass alle sonstigen Anwesenden in der Sporthalle (Übungsleitende, Betreuende, Sporttreibende, Zuschauende) ohne Ausnahme den 2G-Regeln unterliegen.
Der Nachweis muss bei Betreten der Sporthalle erbracht werden. Kann eine Person einen 2G-Nachweis nicht erbringen, ist dieser Person der Zutritt zur Sporthalle zu verwehren.

– der Mindestabstand muss nicht mehr eingehalten werden
-die Nutzung der Umkleidekabinen ist ohne Anzahlbeschränkung möglich
– die Maskenpflicht außerhalb der Sportausübung bleibt wie bisher bestehen

Es muss nach wie vor eine Anwesenheitsdokumentation geführt werden.